Wir bieten eine breite Auswahl an Seminaren, mit denen Sie Ihr Kanzlei-Team optimal auf den Einstieg in den ERV vorbereiten können.
Hier finden Sie einen zeitlichen Abriss für den ERV Einführungs-Prozess.
16. Oktober 2013: Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 wird im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2013, 3786) verkündet. Das Gesetz soll Anwälten neue elektronische Zugangswege zur Justiz öffnen.
Dabei wird der rechtlich wirksame Austausch elektronischer Dokumente zwischen Gerichten und Behörden einerseits sowie den Verfahrensbeteiligten andererseits die bisherige, zumeist papiergebundene Einreichung von Schriftsätzen ergänzen und teilweise ersetzen.
1. Januar 2016: Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA)
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat bis zum 01.01.2016 für jede(n) im Bundesrechtsanwaltsverzeichnis nach § 31 BRAO aufgeführte Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt ein elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Über dieses Postfach sollen Anwälte dann mit Gerichten und Behörden sowie anderen Anwälten kommunizieren.
Ab 2020: Bundesweiter elektronischer Zugang zu Gerichten
Ab 2018 soll erstmals die wechselseitige Zustellung nach der ZPO (und anderen Verfahrensordnungen) zwischen Gerichten und besonderem elektronischen Anwaltspostfach ermöglicht werden. Mit einer Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation wird je nach Bundesland ab 2020 gerechnet.
Ab 2022: Abschaffung von Papierakten und Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation
Gesetzliche Vorgaben machen die Papierakte zum Auslaufmodell. Ab 2022 wird die Nutzung des elektronischen Posteingangs verpflichtend vorgeschrieben.
Damit werden auch E-Workflows in der Kanzlei und die Verbindung von Kanzlei-Software mit mobilen Geräten zur Selbstverständlichkeit.
Ist Ihre Kanzlei-EDV zukunftssicher? Wir beraten Sie gerne.